Beamte warnen Mütter vor gemeinsamem Sorgerecht

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Die Eltern jedes sechsten Neugeborenen sind nicht verheiratet. Dennoch schreibt das Gesetz vor, dass Konkubinatspaare die gemeinsame Sorge für ihr Kind offiziell beantragen müssen.

Seit drei Monaten ist Urs S.* stolzer Vater. Wenn er nach der Arbeit heimkommt, wi­ckelt er seinen Sohn. Und schreit dieser, so trägt er ihn in der Wohnung umher. Be­reits vor der Geburt war S. zudem auf dem Zivilstandsamt der Stadt Bern – und hat mit seiner Unterschrift bezeugt, dass er der Vater des Kindes ist.

Eignungstest für das Elternsein

Mit der Vaterschaftsanerkennung ist auch klar, dass S. für den Unterhalt seines Sohnes zahlen muss. Doch Rechte an sei­nem Kind hat S. keine. Zwar verbindet ihn seit Jahren eine feste Partnerschaft mit dessen Mutter. Doch weil die beiden nicht verheiratet sind, sondern im Konkubinat leben, hat nur die Mutter die elterliche Sorge bekommen. Damit auch der Vater sorgeberechtigt wird, müssen die Eltern bei der Vormundschaftsbehörde einen ge­meinsamen Antrag stellen.

Dazu hat Bern die Eltern inzwischen auch in einem Brief aufgefordert. Doch während verheiratete Paare ohne Kon­trolle der Verhältnisse gemeinsam für ihr Kind verantwortlich werden, kündigte die Stadt eine eingehende Prüfung an. In ei­nem persönlichen Gespräch müssen die Eltern gegenüber den Behörden offenle­gen, was sie arbeiten, wie viel sie verdie­nen und wie lange sie schon zusammen­wohnen. «Die gemeinsame Sorge muss aufgrund der Persönlichkeit der Eltern, ih­rer Beziehung untereinander und zum Kinde und aufgrund ihrer Lebensverhält­nisse und Zukunftspläne mit dem Wohl und den Bedürfnissen des Kindes verein­bar sein», teilte das Amt mit.

Zudem schreibt das Gesetz vor, dass die Eltern in einem schriftlichen Vertrag re­geln müssen, wer wie oft zum Kind schaut und wer wie viel an dessen Kosten bezahlt. Und wenn die Mutter die Einwilligung zur gemeinsamen elterlichen Sorge nicht gibt, so erhält der Vater diese laut heutigem Ge­setz ohnehin nicht.

Per Vertrag zum Sorgerecht

Von dieser ungleichen Behandlung der Konkubinatspaare gegenüber Ehepaaren sind immer mehr Väter und Mütter betrof­fen. Denn immer mehr Eltern bekommen ihre Kinder, ohne vorher zu heiraten. So sind in der Schweiz 1997 erst 6340 Kinder von ihren Vätern ausserehelich anerkannt worden. 2007 waren es mit 12 306 fast dop­pelt so viele (siehe Grafik). Bei knapp 75 000 Geburten kam damit 2007 bereits jedes sechste Kind ausserehelich zur Welt. 2008 setzte sich der Trend fort, wie die Zahlen der Städte Basel und Zürich zeigen. So gab es in Zürich letztes Jahr 1050 Vater­anerkennungen, während es 2007 erst 897 waren.

Dabei handelt es sich nur zu einem klei­nen Teil um Väter, die nicht mit den Müt­tern ihrer Kinder zusammenleben: «Die grosse Mehrheit der Fälle wird mit einem gemeinsamen Sorgerechtsvertrag abge­schlossen. Die reinen Unterhaltsverträge, die Väter bloss zum Zahlen verpflichten, sind viel seltener», sagt Yvo Biderbost von der Zürcher Vormundschaftsbehörde. So haben letztes Jahr in Zürich 634 Konkubi­natspaare einen Vertrag für das gemein­same Sorgerecht unterschrieben. Ledig­lich in 228 Fällen müssen die Väter zwar für ihr Kind zahlen, haben aber kein Sorge­recht erhalten.

Die gleiche Beobachtung macht Car­mine Fusco, Zivilstandsbeamter in Basel­Stadt. Mit verantwortungslosen Männern, die ihre Verpflichtungen scheuen, habe er selten zu tun. «Oft sind die Mütter bereits etwas älter, beruflich selber erfolgreich und wollen sich auch in der Partnerschaft Selbstständigkeit bewahren», sagt Fusco. Den Männern, die Verantwortung für ihre Kinder übernehmen wollen, wird es aber nicht überall gleich leicht gemacht. Das Gesetz schreibt in der ganzen Schweiz vor, dass die Mutter ihre Einwilligung zur ge­meinsamen elterlichen Sorge geben und ein schriftlicher Unterhaltsvertrag vorlie­gen muss.

Komfortable Stellung der Mütter

Im Kanton Basel-Stadt sieht man die ge­meinsame elterliche Sorge aber mit Skep­sis: «Wir raten unverheirateten Paaren, zuerst während eines Jahres zu schauen, wie sich die Situation entwickelt», sagt Pe­ter Moser, Leiter der Vormundschaftli­chen Abteilung. «Die Mütter machen wir zudem darauf aufmerksam, dass sie ihre komfortable Rechtsstellung aufgeben und dies später vielleicht bereuen könnten.» Denn die gemeinsame elterliche Sorge sei vor allem ideal, wenn sich die Eltern einig seien, sagt Moser. Bei Streit könne es je­doch schnell zu Pattsituationen kommen: «Im Gegensatz zur Ehe gibt es dann beim Konkubinat keinen Richter, der einen Entscheid trifft.» Anders beurteilt man die Situation in der Stadt Bern: «Wir machen bei Konkubi­natspaaren sehr gute Erfah­rungen mit der gemeinsa­men elterlichen Sorge», sagt Ester Meier, Leiterin des Amtes für Erwachsenen­und Kindesschutz. «Dabei geht es nicht um eine Be­nachteiligung der Mutter, sondern um die Gleichbe­rechtigung des Vaters.» Meier würde es deshalb begrüssen, wenn das ge­meinsame Sorgerecht die Regel würde, wie dies der Bundesrat demnächst vor­schlagen will (siehe Box). «Ich sehe nicht ein, warum man die Konkubinatspaare den Ehepaaren nicht gleich­stellen soll», sagt Meier. Bei Letzteren frage schliesslich auch niemand, ob sie geeig­net seien, um die gemein­same Sorge für ihr Kind zu übernehmen.

Diese Äusserungen zei­gen auch, wie schnell sich bei diesem Thema die An­sichten verändern. So for­derte die Berner Regie­rungstatthalterin Regula Mader vor sechs Jahren noch die zwingende Einfüh­rung einer zweijährigen Wartefrist für Konkubinats­paare: «Die gemeinsame el­terliche Sorge soll nicht ein­fach auf den blossen Wunsch der Eltern hin be­fürwortet werden», schrieb sie in einem Aufsatz unter dem Titel «Kein Freipass für Konkubinatspaare». Es brauche dazu «erhöhte An­forderungen » an die Eltern und deren «getrennte Anhö­rung ».

Konkubinats­paare gibt man keine Chance

Warum Konkubinats­paare höhere Anforderun­gen erfüllen sollen als ver­heiratete Elternpaare, sehen viele nicht ein, die ohne Trauschein zusammenle­ben. Ein betroffener Vater taxiert solche Ansichten als «bestenfalls rückständig»: «Genau diese amtlichen Prozeduren tragen mass­geblich dazu bei, dass an un- verheirateten Eltern das Stigma der Anrü­chigkeit haften bleibt», sagt Thomas M.*, der sich als Hausmann um seine beiden kleinen Kinder kümmert. Schon die Abklä­rungen bei einer amtlichen Elternbera­tungsstelle zur Ausarbeitung des Vertrags für das gemeinsame Sorgerecht haben er und seine Partnerin als unangenehmen Vorgang erlebt – und als unverdiente Strafe für die Weigerung zu heiraten.

«Durch die Blume gab uns die Dame auf der Elternberatungsstelle sehr klar zu ver­stehen, dass sie uns in Kürze zur Ausarbei­tung der Trennungsvereinbarungen er­warte. Ganz nach dem Motto: ‹Ihr machts eh nicht lang, sonst würdet ihr heiraten›», sagt Thomas M. Und: «Man fühlt sich in dieser Situation schlicht nicht als mündi­ger Bürger ernst genommen.»

Philipp Mäder und Maurice Thiriet.
(Tages-Anzeiger)

Quote:
Gemeinsame Sorge soll die Regel sein

Für Männer gibt es vier Ar­ten, um im juristischen Sinn Vater zu werden: Die eigene Ehefrau be­kommt ein Kind, man adoptiert ein Kind, man unterzeichnet eine Vater­schaftsanerkennung, oder das Ge­richt stellt fest, dass man der Vater eines Kindes ist. In allen Fällen wird der Vater unterhaltspflichtig. Damit muss er einen Beitrag leisten an die Kosten des Kindes.

Davon gesondert geregelt ist heute die elterliche Sorge. Damit bekom­men die Eltern das Recht und die Pflicht, sich um ihr Kind zu kümmern und die Entscheide zu treffen, die zu seinem Wohl notwendig sind. Beide Elternteile üben das elterliche Sorge­recht automatisch gemeinsam aus, wenn sie verheiratet sind.

Leben die Eltern jedoch im Konku­binat, so hat die Mutter nach der Ge­burt das alleinige Sorgerecht. Damit der Vater Mitinhaber des Sorge­rechts wird, muss die Mutter einver­standen sein und die Behörde zu­stimmen (siehe Haupttext). Auch bei einer Scheidung ist ein gemeinsames Sorgerecht nur möglich, wenn ein gemeinsamer Antrag der Ehegatten vorliegt.

Das soll sich nun ändern. Der Bun­desrat wird demnächst ein Gesetz in die Vernehmlassung schicken, das ein entsprechendes Postulat von CVP-Nationalrat Reto Wehrli um­setzt. «Der Vorschlag des Bundes­rates wird auf der Linie dieses Postu­lats bleiben und auch die Konkubi­natspaare einschliessen», bestätigt Felix Schöbi vom Bundesamt für Jus­tiz Informationen des TA.

Demnach werden Vater und Mut­ter automatisch Mitinhaber der elter­lichen Sorge – egal ob sie verheiratet, ledig oder geschieden sind. Doch auch dann wird es Fälle geben, in de­nen einem Elternteil das Sorgerecht aberkannt werden muss. Dabei sind zwei Gründe denkbar: Entweder kann oder will sich der Vater oder die Mutter überhaupt nicht um das Kind kümmern – dann soll er oder sie auch nicht mitreden können. Oder die Beziehung zwischen den Eltern ist objektiv so zerrüttet, dass sie das Sorgerecht nicht gemeinsam aus­üben können.
(mäd)

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Scheidungen nehmen zu. Zumindest im Baselbiet sollen sie aber bald weniger Leid verursachen. Dafür will die Sicherheitsdirektion sorgen.

Die Wirtschaftskrise hat die Ehebetten bereits erreicht

Wenn die Wirtschaft kriselt, gibt es mehr zwischenmenschliche Probleme und Scheidungen. Eine These, die die «NZZ am Sonntag» kürzlich erhärtet hat: Ein Vergleich von Aktienindex und Scheidungsrate zeigte, dass tendenziell mehr Ehen auseinandergehen, wenn die Aktien sinken. Begründung: Das Geld sei schon in guten Zeiten ein Hauptstreitpunkt; in schlechten Zeiten halten viele Paare dieser Belastung nicht mehr Stand.

Fürs Baselbiet verheisst das nichts Gutes: Hier schlug die Krise bereits durch. 2008 gab es deutlich mehr Scheidungen als 2007 und etwa ähnlich viele wie 2006 (770) – dem Jahr mit der höchsten Scheidungsrate seit 1990. Eine Ausnahme ist 1999, als die Rate wegen der Einführung des neuen Eherechts besonders hoch war. Die hohe Rate für 2008 kristallisierte sich bei einer BaZ-Umfrage bei den Baselbieter Bezirksgerichten heraus. Die Zahlen sind allerdings noch nicht bereinigt. In Basel schwankt die Zahl der Scheidungen weniger stark. Dort lag sie in den vergangenen Jahren jeweils bei rund 500.

«Bis dass der Tod euch scheidet.» Mit gutem Gewissen kann das ein Pfarrer bei der Trauung eigentlich nicht mehr sagen. Mehr als die Hälfte der Ehen wird in der Schweiz amtlich geschieden. Und die Tendenz ist zumindest im Baselbiet steigend (siehe Info-Box). Ein Trend, der wohl weiter anhalten wird. Davon geht jedenfalls Sibylle Moll aus, Gerichtspräsidentin am Bezirksgericht in Arlesheim. «In wirtschaftlich schwierigen Zeiten haben die Menschen mehr Sorgen, mehr Stress. Das führt zu Konflikten», sagt sie.

Zu Konflikten, die Ehen zerstören und manchmal nur schwer beizulegen sind. Bei etwa jeder zehnten Scheidung werde um alles gestritten, ums Kind, ums Haus, ums Auto, um den Hund, wie mehrere Baselbieter Richter unabhängig voneinander sagen. Besonders hart ist das für Kinder, die zwischen die Fronten geraten und unter Umständen einen Elternteil verlieren.

«Es ist leider eine Tatsache, dass sich der gesamte Scheidungskonflikt immer wieder auf die Auseinandersetzung um die Kinder zuspitzt», sagt Dominik Hächler von der Fachstelle für Kinder- und Jugendschutz in der Baselbieter Sicherheitsdirektion. Dabei gehe es häufig weniger um das Wohl der Kinder als um Rachegelüste, Machtansprüche und Unterhaltszahlungen. Diesen Kampf will die Sicherheitsdirektion nun stoppen. Ihr Vorschlag: Scheidungswillige Eltern sollen sich erst über Sorge- und Besuchsrecht einigen, ehe das Gericht ihren Fall verhandelt.

In der Schweiz wäre dieses Verfahren neu, im rheinland-pfälzischen Landkreis Cochem funktioniert es bereits seit 1992. Eltern, die eine Scheidung einreichen, werden dort zuerst vom Jugendamt beraten. In den folgenden drei Wochen müssen sie vor Gericht erscheinen, um eine Lösung für die weitere Betreuung der Kinder zu präsentieren. Klappt das nicht, werden sie in einen dreimonatigen Beratungskurs geschickt. Nach diesen Gesprächen werden sie nochmals vor Gericht geladen.

Die Kinder sind immer wieder ein Streitpunkt

Das Cochemer Jugendamt spricht von einer «hohen Erfolgsquote» und zumindest in Deutschland liessen sich davon schon einige Kreise überzeugen. Inzwischen wird das Cochemer Modell jedenfalls in einigen Gebieten angewandt – überall mit der gleichen Absicht: Die Eltern sollen in den Beratungen daran erinnert werden, dass sie trotz aller Zerwürfnisse ein gemeinsames Interesse haben – das Wohl ihrer Kinder.

Skeptisch.

Aus ähnlichen Überlegungen hat der Bundesrat vor Kurzem eine Revision des Schweizer Zivilgesetzbuches vorgeschlagen, mit der das gemeinsame Sorgerecht auch für geschiedene Eltern zur Regel werden soll. In den Baselbieter Gerichten hält man die Vorschläge aus Bern und Liestal für interessant – aber nicht für leicht realisierbar.

«Das gemeinsame Sorgerecht kann dazu führen, dass ein Ehestreit auch noch lange nach der Scheidung fortgesetzt wird und die Behörden immer wieder vermittelnd eingreifen müssen», sagt Peter Brodbeck, Präsident am Bezirksgericht in Liestal. Auch das beste Modell stehe und falle mit der Gesprächsbereitschaft der Betroffenen. «Wenn zwei nicht mehr miteinander reden, nützt auch eine Mediation oder eine Beratung wenig», sagt Brodbeck zu den Plänen der Sicherheitsdirektion. Der gleichen Meinung ist Sibylle Moll vom Bezirksgericht in Arlesheim: «Ein Mediationsverfahren sollte kein Zwang sein.»

Das Problem beurteilen die Richter dagegen genau gleich wie die Sicherheitsdirektion. «Die Kinder sind immer wieder ein Streitpunkt», sagt Brodbeck. Auch aus finanziellen Gründen: «Wer die Kinder hat, bekommt in der Regel auch die Wohnung oder das Haus und Unterhaltszahlungen.»

(Basler Zeitung)

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Der Bundesrat will das gemeinsame Sorgerecht für Geschiedene zum Regelfall erklären. Das kommt vor allem den Vätern entgegen. Doch können sich auch die Kinder darüber freuen?

Herr Rauchfleisch, nach einer Trennung oder Scheidung sollen Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder künftig gemeinsam erhalten. Das ist gut für die Väter, die nicht mit dem Kind aufwachsen. Ist es aber auch gut für die Kinder?

Es ist auf jeden Fall gut für die Väter, die ein stückweit mit in die Verantwortung genommen werden. Sie fühlen sich so besser beteiligt in der Entwicklung und Erziehung des Kindes. Für die Kinder ist die Regelung auch positiv, weil sie nicht nur von einem Elternteil, sondern von beiden begleitet werden. Problematisch wird die Regelung allerdings dann, wenn die Eltern völlig andere Ziele verfolgen. Die Kinder fallen dann zwischen Stuhl und Bank, da beide Elternteile am Kind zerren und widersprüchliche Botschaften von sich geben.

Kann das gemeinsame Sorgerecht die negativen Auswirkungen einer Scheidung für die Kinder also vergrössern?

Die Kinder leiden immer, wenn zwischen den Eltern massiver Streit herrscht. Solche Situationen bringt sie ohnehin in Loyalitätskonflikte. Aber beim gemeinsamen Sorgerecht können diese Konflikte in der Tat noch dramatischer werden.

Inwiefern?

Zum Beispiel, wenn es um die ganz banale Frage geht, ob das Kind mit dem Velo in die Schule fahren darf. Es kann sein, dass die Mutter dagegen ist, der Vater es aber erlaubt, wenn das Kind bei ihm ist. Heute kann die Mutter ihm das Fahrradfahren verbieten, weil sie das alleinige Sorgerecht besitzt. Wenn aber beide Eltern das Sorgerecht haben, verschärft sich dieser Konflikt.

Kommt das oft vor?

Ja, leider. Letztlich aber laufen solche Konflikte in jeder Familie ab – und das auch auf ganz anderer Ebene, etwa bei der Wahl der Schule oder der Beruflehre. Da können die Eltern ganz unterschiedlicher Meinung sein. Je älter die Kinder aber werden, desto mehr Mitsprachemöglichkeiten erhalten sie und setzen sich selber durch.

Plädieren Sie deswegen gegen das gemeinsame Sorgerecht?

Nein, keinesfalls. Wenn Eltern völlig zerstritten sind, und sich gegenseitig über das Kind ausspielen, wird es in jedem Fall Konflikte geben – egal ob mit gemeinsamem oder alleinigem Sorgerecht. Vorteilhaft an der Neuregelung ist aber, dass sie die Väter in die Verantwortung bringt. Die Kinder spüren, dass beide Eltern an ihrer weiteren Entwicklung beteiligt sind. Und das ist gut so.

Mit anderen Worten: Kinder brauchen nicht nur die Mutter – sondern auch den Vater.

Genau. Die Beteiligung der Väter ist ein wichtiges Signal für die Kinder.

Welche Erfahrungen machen Sie in dieser Hinsicht in der Therapie?

Das gemeinsame Sorgerecht zwingt die Eltern, dass sie trotz Trennung oder Scheidung gemeinsam die Ziele für ihre Kinder definieren. Dies natürlich unter der Voraussetzung, dass eine gewisse Dialogbereitschaft vorhanden ist. Der entscheidende Vorteil dabei für die Kinder: Sie sehen zwar, dass die Eltern getrennt leben, aber es gibt auch Einigkeit, selbst wenn diese erstritten werden muss. Kurzum: Man findet so gemeinsame Strategien und kommt eher dazu, mit den Kindern auf eine partnerschaftliche Art zu diskutieren.

David Vonplon

Quote:
«Beim gemeinsamen Sorgerecht können Konflikte dramatischer ausfallen»: Udo Rauchfleisch ist emeritierter Professor für klinische Psychologie an der Universität Basel und führt eine prviate Praxis als Psychotherapeut.
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Alleinerziehende gegen gemeinsames Sorgerecht

Geschiedene und nicht verheiratete Eltern sollen künftig das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam ausüben. Der Bundesrat hat eine Revision des Zivilgesetzesbuches in die Vernehmlassung geschickt. Heute wird das Sorgerecht bei Unverheirateten zunächst automatisch und ausschliesslich der Mutter zugesprochen. Nur wenn sie sich einverstanden erklärt, darf der Lebenspartner mitreden.

Der Verein alleinerziehender Eltern hält den Vorschlag des Bundesrats für unbefriedigend. Denn er zielt seiner Auffassung nach an der Lebenswirklichkeit der Kinder vorbei: «Grundsätzlich ist es positiv, wenn sich Eltern im Scheidungsfall darauf einigen können, gemeinsam die Verantwortung für die Kinder zu tragen», sagt Zentralsekretärin Anna Hausherr, «wenn aber Konflikte da sind, dann kann diese Regelung langwierige Auseinandersetzungen fördern. Darunter leiden die Kinder.»

Das Zivilgesetzbuch schreibt vor, dass das Wohl des Kindes in der Pflege und Erziehung leitend sein muss. Nach Auffassung von Hausherr trägt der Vorschlag des Bundesrats diesem Grundsatz zu wenig Rechnung: «Das Kind hat von der Neuregelung nicht viel. Es merkt nur, wenn es Konflikte zwischen den Eltern gibt. Wichtiger aber sind die Kontakte mit den Eltern, die Beziehung zu den Eltern und die Zuverlässigkeit.» Dieser ganze Bereich, der direkt mit den Kindern zu tun habe, werde aber ausgeblendet. «Der Bundesrat hat damit die Chance verpasst, auch andere Verbesserungen zum Wohl des Kindes vorzuschlagen, zum Beispiel den Schutz vor Armut.»

Indem der Elternteil, bei dem das Kind nicht aufwächst, auch nach der Scheidung mitbestimmen kann, sei nichts gewonnen. Hausherr: «Nur wer sich mit dem Kind auseinandersetzt und seine Bedürfnisse kennt, kann Entscheidungen treffen, die dem Kinde zu Gute kommen.» Die heutige Regelung der elterlichen Sorge sieht vor, dass lediglich die alleinerziehende Mutter oder der alleinerziehende Vater das letzte Wort hat. «Das ist auch gut so», findet Hausherr.

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Bundesrat soll sich für Gesetzesänderung einsetzen

Bei Konkubinatspaaren und nach Scheidungen, erhalten in erster Linie die Mütter das Sorgerecht für die Kinder. Ledige Väter sollen nun von höchster Ebene aus mehr Rechte bekommen. Der Bundesrat soll voraussichtlich in wenigen Wochen eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung schicken, wie der «Tages-Aanzeiger» berichtet.

Bei Konkubinatspaaren entscheidet meist die Mutter, ob auch der Vater das Sorgerecht für das Kind erhält. Dies soll sich nun ändern.

Widerstand gegen gemeinsame elterliche Sorge

Mit der Gesetzesänderung erfüllt der Bundesrat einen Vorstoss von CVP-Nationalrat Reto Wehrli, welchem die Mehrheit des Nationalrates zugestimmt hat. Wehrli fordert, dass die gemeinsame elterliche Sorge zum «Regelfall» wird. Für ihn sei klar, dass «sobald man Vater ist, muss man zum Mitinhaber des gemeinsamen Sorgerechts werden - unabhängig vom Zivilstand.»

Es gibt jedoch Widerstand gegen die automatische Zuteilung der gemeinsamen Sorge an Konkubinatspaaren. «Wenn man die Rechte des Vaters verstärkt, muss man auch die Rechte der Frauen in Konkubinatsbeziehungen verbessern», so SP-Nationalrätin Anita Thanei.

(sf/weis)

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«Will ein unverheirateter Vater am Sorgerecht teilhaben, steht ihm ein umständliches und teilweise unwürdiges amtliches Verfahren bevor, das nur im guten Fall zu einem gemeinsamen Sorgerecht mit der Mutter führt.»

Selbst Vater werden kann zuweilen schwer sein - mindestens für Unverheiratete. Die finanziellen Verpflichtungen sind zwar mit einer sogenannten Vaterschaftsanerkennung noch einigermassen einfach zu regeln. Will ein Vater allerdings auch seine Rechte beanspruchen, also insbesondere am Sorgerecht teilhaben, steht ihm zusätzlich ein umständliches und teilweise unwürdiges amtliches Verfahren bevor, das nur im guten Fall zu einem gemeinsamen Sorgerecht mit der Mutter führt. Dabei können Beamte Eignung, Vergangenheit und Zukunftspläne, soziale Einbettung und wirtschaftliche Potenz des Vaters prüfen.

Im krassen Gegensatz dazu kümmert sich der Staat bei verheirateten Vätern um all diese Fragen überhaupt nicht. Für sie reicht der Trauschein als Qualifikation, um Vater zu sein. Unverheiratete Väter sind also gleich doppelt diskriminiert: einerseits gegenüber unverheirateten Müttern und anderseits gegenüber verheirateten Vätern. Beiden steht das Sorgerecht mit der Geburt des Kindes automatisch zu.

Weil die Zahl der Kinder von unverheirateten Eltern wächst, ist es höchste Zeit, dieser Entwicklung im Gesetz Rechnung zu tragen. Bereits wird ein Sechstel unehelich geboren. Das ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Wandels, der sich auch in der zunehmenden Zahl von Konkubinatspaaren zeigt. Wer seine Vaterschaft anerkennt, dem sollte auch das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter zustehen.

Alles andere ist nicht mehr zeitgemäss - und auch nicht im Interesse des Kindes. Es hat mit der Geburt Anrecht auf seinen Vater. Das ist heute nicht gewährleistet. Besonders dann nicht, wenn dieser seine Verantwortung erst nach einem Spiessrutenlaufen durch die Amtsstuben wahrnehmen kann.

Roland Schlumpf, Bern.

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Die heutigen Väter lieben die Opferrolle und hören auf zu denken.

Sehr lange habe ich nur zugehört und bin aus dem Staunen nicht mehr herausgekommen. Um es gleich vorweg zu nehmen, ich arbeite nicht nur als Juristin, sondern bin auch ledig und unfreiwillig alleinerziehend und weiss entsprechend genau von was ich hier schreibe.

Viele Männer in der Schweiz wollen nicht mehr heiraten, weil ihnen das Ehe- und Scheidungsrecht zu viel Staat ist und sie nicht bereit sind auch nach einer Trennung weiterhin die volle Verantwortung für Partnerin mit Kind zu übernehmen. Man will unabhängig und flexibel bleiben.

Wenn es dann aber um das gemeinsame Sorgerecht geht, fühlen sie sich in ihrer sog. Männlichkeit und Vaterrolle beschnitten und jammern ohne Ende sie hätten keine Rechte.

Doch wo bleiben denn die Rechte der Mutter?

Vielleicht mag es dem einen oder anderen entgangen sein, dass eine ledige Mutter in der Schweiz zwar das alleinige Sorgerecht bekommt, dem Ex-Partner gegenüber aber absolut keine Rechte hat. Die Situation kann also nicht mit jener von verheirateten Paaren verglichen werden, denn da regelt das Gesetz die Trennung umfassend und meines Erachtens auch gerecht.

Eine verheiratete Mutter kann bei einer Trennung/Scheidung nach wie vor - sofern nicht der Vater diese Aufgabe übernimmt - die Kinder betreuen und muss je nach Alter der Kinder erst nach und nach wieder ins Erwerbsleben einsteigen zum Wohle des Kindes. Zudem bekommt auch sie vom Ex-Mann für diese Zeit einen Unterhalt und i.d.R. haben die Partner in einem gemeinsamen Haushalt gewohnt und der Vater wurde für das Kind Bezugsperson.

Wie sieht es aber nun bei einer ledigen Muter aus?

Zur Veranschaulichung mein eigenes Beispiel: Ich bin 35 J. hatte einen Partner und wir wollten Kinder. Das langersehnte Kind ist da, die Freude gross. Ich sollte 100 Prozent für das Kind da sein und habe meine gute Anstellung und damit auch jegliche soziale Absicherung (Vorsorge, Invalidität, Krankheit, Unterhalt) gekündigt.
Eine Hochzeit wurde mir in Aussicht gestellt, nach der Geburt jedoch vehement abgelehnt, mit der Begründung, MANN wolle keine staatlichen Verpflichtungen eingehen. FRAU solle ihm vertrauen.
Ebenso abgelehnt wurde urplötzlich ein allfälliger Konkubinatsvertrag.

Meine Tochter war gerade mal zwei Monate alt und mein Ex hatte bereits eine neue Frau (dann noch mit Kind) und stellte uns kurzum (innerhalb 30 min.) mit Sack und Pack auf die Strasse. Das sei ihm alles viel zu stressig und und und...
Da stand ich nun vor der Türe meiner Eltern mit meinem kleinen Baby, ohne Job und ohne Wohnung. Unterhalt muss ein unverheirateter Vater in der Schweiz nur für das Kind, nicht aber für die Mutter zahlen.
Es ist nun ein Jahr vorüber und ich habe von meinem Ex keinen Rappen Unterhalt für mich bekommen (soviel zum Vertrauen) und die Vormundschaftsbehörde musste ihn vertraglich zwingen, Unterhalt fürs Kind zu bezahlen.
Inzwischen gehe ich fülr meinen Unterhalt wieder arbeiten, um nicht dem Staat auf der Tasche zu liegen und mein liebes Kind muss von Drittpersonen betreut werden.

Er fühlt sich mir gegenüer zu nichts verpflichtet und hat uns regelrecht sitzen lassen, aber das gemeinsame Sorgerecht, JA ! das will natürlich auch er, genauso wie hundert andere unverheiratete Männer in der Schweiz.
Doch wozu? Es geht hier einzig und allein um die Eitelkeit des Mannes, um einen Stempel auf dem Papier, um sagen zu können, ich habe gleich viele Rechte wie die Mutter.
Doch wo sind hier die Rechte der Mutter? Und noch viel schlimmer: Wo ist das Wohl des Kindes, das nun in die Krippe muss, welche im Tag Fr. 100.-- kostet und auch noch von der Mutter bezahlt werden muss?
Wo bleibt hier das Recht des KIndes, welches mit drei Monaten abgestillt werden musste, weil die Mutter voll arbeiten muss, obwohl der Vater ein monatliches Einkommen von Fr. 16'000.-- hat?

Und was beinhaltet denn ein gemeinsames Sorgerecht?

Alle Entscheide, die das Kind betreffen gemeinsam treffen! Und sind sie noch so banal wie ob es nun Schokolade essen darf oder nicht. Wei soll das möglich sein, wenn man so zerstritten ist?
Wie soll es je Frieden geben? Und wie soll das Wohl des Kindes gefördert werde, wenn die Eltern nur noch streiten und diskutieren?

Liebe Väter! Ihr werdet noch auf die Welt kommen, denn es wird endlose Erziehungsdiskussionen geben, die ihr ja so gar nicht gerne führt und am Ende wird jeder zweite Fall doch vor dem Gericht landen, weil das gemeinsame Sorgerecht mangels Einigungsfähigkeit wieder entzogen werden muss. Da kann ich nur sagen viel Spass und herzlichen Dank an die ganz intelligenten und wohl sehr weltfremden Richter am EGMR.....

Meine Bitte an alle Väter: schaltet endlich Euren Verstand ein und schiebt Eure falsche Eitelkeit beiseite. Ihr könnt das Kind anerkennen, ihr habt ein Besuchsrecht und ihr müsst für die Ex keinen Unterhalt mehr zahlen. Was wollt ihr noch mehr? ... stundenlange Diskussionen und Streitgespräche über Zahnpasta und Schokolade? Das schaffen schon kaum die Paare, die zusammenleben, wie dann wohl zerstrittene Paare? Und wenn alles gut läuft in der Beziehung, dann kann man es ja immer noch gemeinsam beantragen.

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